Unsere Leistungen - Unsere Qualitätspolitik
Als vollstationäre Pflegeeinrichtung sind wir verpflichtet, den gesetzlichen Anforderungen des Sozialgesetzbuches XI, dem Heimgesetz, dem Pflegequalitätssicherungsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen zu entsprechen. Daher verpflichten wir uns folgenden Zielen, die sich aus den gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI ableiten:
Die Pflege und Versorgung unserer Bewohner gründet auf einer gegenseitigen Vertrauensbasis und ist ein wichtiger Beitrag zur Befriedigung von körperlichen, geistigen, sozialen und seelischen Bedürfnissen und zur Bewältigung von Lebenskrisen.
Wir tragen Sorge für eine menschenwürdige Lebensqualität im Seniorenstift St. Antonius. Soweit es die Pflegesituation und das soziale Umfeld zulassen, fördern wir die Rückkehr des Bewohners in eine eigene Häuslichkeit.
>> Umsetzung unserer Qualitätspolitik

